Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de des Umweltbundesamtes. Sie ist auch in Leichter Sprache verfügbar.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2024 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar. Die Prüfschritte sind nahezu erfüllt. An den restlichen Punkten wird noch gearbeitet.

FIZ Karlsruhe arbeitet laufend an Verbesserungen. Noch bestehende Mängel werden in naher Zukunft behoben.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24.02.2021 erstellt und im Juni 2026 akutalisiert.

Stichtag für die verpflichtende Veröffentlichung der Erklärung ist für alle ab dem 23.09.2018 neuen Websites und damit auch der vorliegenden Website der 23.09.2019.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Barrieren sind noch vorhanden:

  • Kontraste: Die Farben für die Themen Geld (#56A52C), Sichtbarkeit (#0b90d5) und Daumenregeln (#D18100) unterschreiten das geforderte Kontrastverhältnis von 4,5:1 (WCAG 1.4.3).
  • Alternativtexte: SVGs in Themen-Kacheln und Menüs benötigen teilweise noch aria-label oder <title>, wenn sie als funktionale Links genutzt werden.
  • ARIA-Attribute: Das Burgermenü fehlt die Kennzeichnung des Zustands (aria-expanded) für Untermenüs. Der Zustand (offen/zu) wird nicht an Screenreader gemeldet.
  • Textgrößen: Feste Pixel-Höhen (z. B. 280px für Kacheln) führen bei 200 % Zoom zu Inhaltsverlust. Umstellung auf rem und min-height nötig.

Barrieren melden und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Über unser Online-Formular „Barriere melden“ können Sie sich an uns wenden, wenn Sie Probleme oder Fragen bezüglich der Barrierefreiheit unserer Website haben. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab. Ihre Nachricht wird dann von der Internetredaktion des Umweltbundesamtes bearbeitet. Sie erhalten eine Antwort per E-Mail.

 

Kontaktangaben der Internetredaktion:

Umweltbundesamt
Referat PB 2, Internetredaktion
Postfach 1406
06813 Dessau-Roßlau
E-Mail:  internetredaktion [at] uba.de (internetredaktion[at]uba[dot]de)

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie, auch in Gebärdensprache und in Leichter Sprache, unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der E-Mail-Adresse info [at] schlichtungsstelle-bgg.de (info[at]schlichtungsstelle-bgg[dot]de) und in Gebärdensprache per SQAT-Verfahren unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.